Gutachten
Gerichts- und Privatgutachten
Ich erstelle fundierte Privat- und Gerichtsgutachten im Gasversorgungsbereich, um Ihnen in rechtlichen und privaten Angelegenheiten zur Seite zu stehen. Meine Fachkompetenz garantiert objektive Gutachten, die Ihre Fragestellungen beantworten und sich auf aktuelle technische Standards stützen.
Um welches Thema geht es? Kontaktieren Sie mich für individuelle Lösungen.
Gutachten - kompetent und objektiv
Nachdem ich bereits mehr als 10 Jahre als Projekt- und Planungsingenieur in der öffentlichen Gasversorgung tätig war, wurde ich im Jahr 2002 als öffentlich bestellter Sachverständiger für die Gasversorgung von der Handelskammer Bremen benannt und vereidigt.
Ich werde beauftragt, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außer gerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll.
Selbstverständlich erstelle ich als öffentlich bestellter Sachverständiger auch Gutachten für Gerichte.
Öffentliche Bestellung und Anerkennung
durch die Handelskammer Bremen
Für die Bestellung müssen öffentlich bestellte Sachverständige ihre Sachkunde in einem umfangreichen Qualifikationsverfahren belegen.
Daher genießt das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen erhöhte Glaubwürdigkeit und bietet oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung.
Erfahren Sie mehr über Auswahl und Qualität von öffentlich bestellten Sachverständigen auf der Infoseite der Handelskammer Bremen, indem Sie auf den Button unten klicken.