Gutachten
Gerichts- und Privatgutachten
Ich erstelle fundierte Gutachten im Gasversorgungsbereich für gerichtliche und außergerichtliche Verfahren.
Auf Grundlage meiner fachlichen Expertise und unter Berücksichtigung aktueller technischer Regelwerke erhalten Sie objektive, nachvollziehbare Bewertungen, die komplexe Fragestellungen klar und belastbar beantworten.
Um welches Thema geht es? Kontaktieren Sie mich für individuelle Lösungen.
Gutachten - kompetent und objektiv
Nach mehr als zehn Jahren Tätigkeit als Projekt- und Planungsingenieur in der öffentlichen Gasversorgung erfolgte im Jahr 2002 die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für Gasversorgung durch die Handelskammer Bremen.
Eine Beauftragung erfolgt insbesondere dann, wenn unabhängige fachliche Informationen oder Beratungen benötigt werden, Schäden zu beurteilen sind, Anlagen oder Sachverhalte bewertet werden sollen, fachliche Streitfragen außergerichtlich zu klären sind oder der tatsächliche Zustand eines Objekts zu Beweiszwecken festzustellen ist.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich zudem Gutachten für Gerichte.
Öffentliche Bestellung und Anerkennung
durch die Handelskammer Bremen
Für die Bestellung müssen öffentlich bestellte Sachverständige ihre Sachkunde in einem umfangreichen Qualifikationsverfahren belegen.
Daher genießt das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen erhöhte Glaubwürdigkeit und bietet oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung.
Erfahren Sie mehr über Auswahl und Qualität von öffentlich bestellten Sachverständigen auf der Infoseite der Handelskammer Bremen, in dem Sie auf den Button unten klicken.